Gebrauchte E-Autos · 10 Minuten
E-Auto-Akku-Garantie: Was 8 Jahre und 70 Prozent wirklich bedeuten
„Auf den Akku gibt es acht Jahre Garantie.“
Das klingt beruhigend. Es bedeutet aber nicht, dass Du acht Jahre lang immer die volle Reichweite bekommst. Und es bedeutet auch nicht, dass der Hersteller bei jedem schwächeren Akku kostenlos eine neue Batterie einbaut.

Drei Angaben gehören zusammen
Meist gelten drei Grenzen gleichzeitig:
- eine bestimmte Zahl von Jahren,
- eine maximale Kilometerleistung,
- eine zugesicherte Mindestkapazität.
Für die Laufzeit zählt die zuerst erreichte Zeit- oder Kilometergrenze. Die Mindestkapazität bestimmt dagegen, wann die Kapazitätszusage greift. Dazu kommen die Bedingungen des Herstellers für genau Dein Modell und Baujahr.
Die kurze Antwort
Viele aktuelle Elektroautos haben eine Batteriegarantie von acht Jahren oder 160.000 Kilometern. Oft wird in dieser Zeit eine nutzbare Kapazität von mindestens 70 Prozent zugesichert. Das ist aber kein allgemeines Gesetz und keine einheitliche Regel für jedes E-Auto.
| Deine Situation | Das solltest Du tun |
|---|---|
| Du kaufst ein neues E-Auto | Garantiebedingungen vor der Unterschrift speichern |
| Du kaufst ein gebrauchtes E-Auto | Restlaufzeit, Kilometergrenze, Übertragbarkeit und SOH prüfen |
| Die Reichweite sinkt deutlich | Verbrauch und Ladestand dokumentieren, dann Kapazitätsmessung anfragen |
| Die Garantie endet bald | Nicht bis zum letzten Monat oder Kilometer warten |
| Ein unabhängiger Test liegt nahe 70 Prozent | Herstellerprüfung schriftlich beantragen |
SOH steht für „State of Health“, also den Gesundheitszustand des Akkus. Ein unabhängiger SOH Test kann ein Problem sichtbar machen. Ob ein Garantiefall vorliegt, entscheidet aber nach den Bedingungen meist eine Messung des Herstellers oder eines autorisierten Servicebetriebs.
Was bedeuten acht Jahre oder 160.000 Kilometer?
Es gilt normalerweise die Grenze, die zuerst erreicht wird.
Ein Beispiel: Das Auto wurde am 5. Juni 2021 erstmals zugelassen. Im Oktober 2026 zeigt der Kilometerzähler 118.000 Kilometer.
Nach Jahren könnte die Garantie noch bis 2029 laufen. Bis 160.000 Kilometer bleiben aber nur 42.000 Kilometer. Fährst Du diese Strecke schon 2027, endet die Garantie nach Kilometerstand und nicht erst nach acht Jahren.
Beim Gebrauchtwagen beginnt die Frist nicht neu. Auch ein Händlerverkauf macht aus einem fünf Jahre alten Auto kein Fahrzeug mit acht neuen Garantiejahren.
Prüfe außerdem den genauen Startpunkt. Je nach Garantiebedingungen kann die erstmalige Auslieferung oder die Erstzulassung maßgeblich sein. Bei Tageszulassungen kann deshalb bereits Zeit vergangen sein, obwohl das Auto kaum gefahren wurde.
Was bedeuten 70 Prozent Batteriekapazität im Alltag?
Die 70 Prozent beziehen sich auf die nutzbare Energie des Akkus, nicht direkt auf die Reichweitenanzeige im Cockpit.
Ein frei gewähltes Beispiel macht den Unterschied sichtbar:
- ✓ Der Akku konnte neu 60 kWh nutzbar speichern.
- ✓ 70 Prozent davon sind 42 kWh.
- ✓ Bei angenommenen 18 kWh Verbrauch je 100 Kilometer reichen 60 kWh rechnerisch für rund 333 Kilometer.
- ✓ Mit 42 kWh wären es unter denselben Bedingungen rund 233 Kilometer.
Das sind rund 100 Kilometer Unterschied. Die Rechnung ist keine Reichweitenprognose für ein bestimmtes Auto. Wetter, Tempo, Heizung, Räder und Beladung verändern den Verbrauch.
Wichtig ist etwas anderes: Ein Akku mit 72 Prozent kann im Alltag bereits deutlich weniger Reichweite bieten und trotzdem noch oberhalb einer 70 Prozent Grenze liegen. Allein wegen dieser normalen Alterung muss dann noch kein Anspruch aus der Kapazitätsgarantie bestehen.
Die Reichweitenanzeige beweist keinen Garantiefall
Zeigt das Auto im Winter plötzlich 80 Kilometer weniger an, ist der Akku nicht automatisch stark gealtert.
Die Anzeige schätzt. Sie berücksichtigt oft den letzten Verbrauch. Kälte, Autobahntempo, Gegenwind, Heizung und kurze Fahrten können die angezeigte Reichweite drücken, obwohl die Batterie technisch in Ordnung ist.
Auch eine einzelne Fahrt von 100 auf 10 Prozent reicht nicht für eine sichere Diagnose. Das Batteriemanagement hält Schutzbereiche zurück und berechnet den Ladestand nicht wie einen einfachen Messbecher.
Sinnvoll ist diese Reihenfolge:
- Vergleiche mehrere Fahrten unter ähnlichen Bedingungen.
- Notiere Startladestand, Zielstand, Strecke und Verbrauch.
- Prüfe auf Warnmeldungen und auffällige Ladeabbrüche.
- Lass bei einem begründeten Verdacht den SOH fachgerecht messen.
- Beantrage bei möglichem Garantiefall die Prüfung nach den Vorgaben des Herstellers.
Der Voltwärts Gebrauchtwagen Ratgeber erklärt ausführlich, wie Du ein Batteriezertifikat beim Kauf einordnest.
Kapazitätsverlust und Defekt sind nicht dasselbe
Eine Batterie kann zwei unterschiedliche Probleme haben.
Kapazitätsverlust: Der Akku speichert mit der Zeit weniger Energie. Ein gewisser Verlust ist normale Alterung. Die Kapazitätsgarantie greift meist erst unterhalb der zugesagten Grenze.
Technischer Defekt: Ein Bauteil oder Modul fällt aus, das Auto zeigt eine Störung oder kann nicht richtig laden oder fahren. Dafür können innerhalb der Garantie andere Regeln gelten. Der Akku muss nicht erst unter 70 Prozent fallen, damit ein Material oder Herstellungsfehler geprüft wird.
Volkswagen trennt diese beiden Fälle in seinen aktuellen deutschen Bedingungen ausdrücklich: Mängel an Werkstoff und Werkarbeit stehen neben der gesonderten Garantie auf den nutzbaren Batterieenergieinhalt. [1]
Deshalb ist der Satz „Du hast noch 76 Prozent, also gibt es nie Garantie“ zu pauschal. Bei bloßer Alterung kann die Grenze nicht erreicht sein. Bei einem nachweisbaren technischen Defekt kann trotzdem ein anderer Garantieanspruch infrage kommen.
Bekommst Du immer einen neuen Akku?
Nein.
Der Hersteller kann je nach Bedingungen einzelne Module reparieren, Teile ersetzen oder eine andere geeignete Lösung wählen. Auch ein kompletter Tausch muss nicht bedeuten, dass Du einen fabrikneuen Akku mit 100 Prozent Kapazität erhältst.
BMW schreibt für aktuelle batterieelektrische Fahrzeuge mit Garantiebeginn ab dem 1. April 2025 ausdrücklich: BMW darf reparieren oder neue, generalüberholte oder wiederaufbereitete Teile einsetzen. Nach der Maßnahme werden mindestens 70 Prozent zugesichert, nicht automatisch 100 Prozent. [3]
Volkswagen arbeitet in den deutschen Bedingungen vom Januar 2026 sogar mit Stufen. Liegt der gemessene nutzbare Energieinhalt unter 70 Prozent, soll er je nach Alter und Kilometerstand mindestens auf 78, 74 oder 70 Prozent gebracht werden. Ein vier Jahre altes Auto mit 90.000 Kilometern und 69 Prozent müsste im Beispiel der Bedingungen mindestens 74 Prozent erreichen. [1]
Für Dich heißt das: Frage nicht nur „Wird der Akku getauscht?“. Frage schriftlich:
- ✓ Welche Reparatur ist vorgesehen?
- ✓ Welche Kapazität wird danach mindestens zugesichert?
- ✓ Welche Teile sind neu, überholt oder wiederaufbereitet?
- ✓ Ändert sich dadurch die verbleibende Garantie?
Aktuelle Herstellerbeispiele zeigen die Unterschiede
Die folgende Übersicht ist keine Rangliste. Sie zeigt, warum Du immer die Bedingungen Deines konkreten Autos brauchst.
| Herstellerbeispiel | Laufzeit und Kilometer | Kapazitätszusage |
|---|---|---|
| Volkswagen BEV | 8 Jahre oder 160.000 km | unter 70 Prozent gilt als übermäßiger Verlust, mit gestufter Nachbesserung [1] |
| Tesla Model 3 und Model Y RWD | 8 Jahre oder 160.000 km | mindestens 70 Prozent [2] |
| Tesla Model 3 und Model Y Premium oder Performance | 8 Jahre oder 192.000 km | mindestens 70 Prozent [2] |
| BMW BEV mit Garantiebeginn ab 1. April 2025 | 8 Jahre oder 160.000 km | unter 70 Prozent [3] |
| Kia EV ab Modelljahr 2026 | 8 Jahre oder 160.000 km | mindestens 70 Prozent [4] |
Bei Tesla gelten für Model S und Model X aktuell acht Jahre oder 240.000 Kilometer mit mindestens 70 Prozent. Ältere Fahrzeuge können andere Bedingungen haben. Tesla weist selbst darauf hin, dass die zum Kaufzeitpunkt gewährte Garantie maßgeblich ist. [2]
Auch bei Kia ist das Modelljahr wichtig. Die acht Jahre und 160.000 Kilometer gelten laut Kia für Hochvoltbatterien ab Modelljahr 2026. Übernimm diesen Wert deshalb nicht ungeprüft auf ein älteres Fahrzeug. [4]
Welche Bedingungen können einen Anspruch gefährden?
Die genauen Ausschlüsse unterscheiden sich. Typische Punkte sind:
- ✓ vorgeschriebene Wartungen wurden nicht rechtzeitig erledigt,
- ✓ wichtige Rückrufe oder notwendige Softwaremaßnahmen wurden ignoriert,
- ✓ der Akku wurde geöffnet oder unsachgemäß repariert,
- ✓ nicht freigegebene Veränderungen haben den Schaden verursacht,
- ✓ das Fahrzeug stand sehr lange mit extrem niedrigem Ladestand,
- ✓ ein Unfall, Hochwasser oder äußere Beschädigung ist die Ursache.
Nicht jede Abweichung löscht automatisch jeden Anspruch. Entscheidend sind Wortlaut, Ursache und Nachweis im konkreten Fall. Der ADAC weist zugleich darauf hin, dass die Herstellerregeln nicht überall gleich und juristisch teilweise schwer abzugrenzen sind. [5]
Die sicherste Alltagshilfe ist einfach: Halte die Bedienungsanleitung ein, dokumentiere Wartungen und lass Warnmeldungen nicht monatelang offen.
Wie Du den Akku ohne starre Internetregeln behandelst, steht im Artikel E-Auto-Batterie richtig laden.
Gilt die Batteriegarantie beim Gebrauchtwagen weiter?
Oft ist die Garantie an das Fahrzeug gebunden. Verlassen solltest Du Dich darauf aber nicht nur wegen einer Aussage in der Anzeige.
Volkswagen stimmt in seinen aktuellen Bedingungen der Übernahme des Garantievertrags durch den neuen Käufer zu. BMW erklärt, dass ein Eigentumswechsel die Zusagen des Batteriezertifikats nicht berührt. Tesla bezeichnet die Neuwagengarantie ebenfalls als kostenlos auf nachfolgende Eigentümer übertragbar. Melde den Eigentümerwechsel zusätzlich in der Tesla App an. [1][3][9][10]
Der ADAC rät trotzdem, verbleibende Ansprüche beim Gebrauchtkauf zu klären und, wenn nötig, schriftlich abtreten zu lassen. [5]
Lass Dir vor dem Kauf geben:
- Erstzulassungsdatum und aktuellen Kilometerstand,
- Garantieurkunde für dieses Fahrzeug,
- Wartungs und Reparaturnachweise,
- Bestätigung zur Übertragbarkeit,
- aktuelles Batteriezertifikat mit Fahrzeugnummer,
- Angaben zu früheren Akku Reparaturen oder Unfallschäden.
Ein Satz wie „Akku Garantie bis 2029“ reicht nicht. Es fehlt dann immer noch die Kilometergrenze und die Frage, was genau garantiert wird.
Garantie und gesetzliche Mängelrechte sind zwei Dinge
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusage mit eigenen Bedingungen. Daneben können gesetzliche Rechte gegen den Verkäufer bestehen.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren Mängelansprüche bei Waren grundsätzlich nach zwei Jahren ab Ablieferung. Welche Rechte im konkreten Gebrauchtwagenkauf bestehen, hängt aber unter anderem davon ab, ob Du bei einem Händler oder privat kaufst und was wirksam vereinbart wurde. [7][8]
Wichtig für Dich: Lass Dich bei einem frischen Kauf nicht vorschnell nur an den Hersteller verweisen. Ein Problem kann zusätzlich den Verkäufer betreffen. Bei Streit um einen teuren Akku ist eine individuelle Beratung sinnvoll.
So gehst Du bei Verdacht auf einen Garantiefall vor
1. Bedingungen sichern
Suche die Garantieurkunde für Dein Modell, Baujahr und Auslieferungsland. Ein aktueller Text auf der Herstellerseite kann von der Fassung bei Deinem Kauf abweichen.
2. Fristen sofort prüfen
Notiere Garantiebeginn, Enddatum und Kilometergrenze. Melde das Problem, bevor eine Grenze überschritten ist.
3. Symptome dokumentieren
Fotografiere Warnmeldungen. Notiere Datum, Kilometerstand, Ladestand, Strecke und Verbrauch. Hebe Lade und Werkstattbelege auf.
4. Einen sinnvollen Vortest machen
Ein unabhängiger Batteriecheck kann zeigen, ob der SOH auffällig ist. Er ersetzt nicht automatisch die Messung des Herstellers. Der ADAC bietet zum Beispiel zertifizierte Prüfungen an und beschreibt sie als Hilfe für Kauf, Verkauf und die erste Einschätzung eines möglichen Garantiefalls. [6]
5. Herstellerprüfung verlangen
Vereinbare einen Termin beim vorgesehenen Servicebetrieb. Bitte ausdrücklich um eine Kapazitätsmessung nach den Garantiebedingungen und um das Ergebnis in Prozent und kWh.
6. Entscheidung schriftlich geben lassen
Wird der Antrag abgelehnt, bitte um die genaue Begründung und die verwendete Vertragsstelle. So kannst Du nachvollziehen, ob Messwert, Frist oder ein Ausschluss der Grund ist.
Deine Fünf Minuten Checkliste vor dem Kauf
Fehlt ein wichtiger Nachweis, ist das nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Es ist aber ein guter Grund, vor dem Kauf nachzufragen und nicht unter Zeitdruck zu unterschreiben.
Fazit: Acht Jahre sind nur die Überschrift
Eine lange Batteriegarantie nimmt Dir einen Teil des Risikos ab. Sie garantiert aber nicht acht Jahre Neuwagenreichweite und nicht automatisch einen neuen Akku.
Die Zahl 70 Prozent ist eine Eingriffsgrenze. Liegt der Akku knapp darüber, kann der Reichweitenverlust im Alltag schon spürbar sein. Liegt er darunter, braucht es trotzdem die richtige Messung und erfüllte Bedingungen.
Beim Neuwagen speicherst Du die Garantieurkunde direkt nach dem Kauf. Beim Gebrauchtwagen prüfst Du Restzeit, Restkilometer, Übertragbarkeit und SOH vor der Unterschrift. So wird aus dem Satz „Garantie ist noch drauf“ eine Information, auf die Du Dich wirklich stützen kannst.
Wenn Du noch zwischen mehreren Autos entscheidest, vergleiche nicht nur Reichweite und Preis. Im Voltwärts Fahrzeugvergleich kannst Du passende Varianten gegenüberstellen. Der Voltwärts Finder hilft Dir, Modelle für Deinen Alltag einzugrenzen.